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Verwaltungsrecht

Fachkundige Vertretung im Verwaltungsrecht für Bürger und Behörden.

Behördliche Entscheidungen greifen oft tief in die persönliche oder unternehmerische Freiheit ein. In unserer Kanzlei in Albstadt sorgen wir für Waffengleichheit gegenüber der Verwaltung. Wir übernehmen Ihre Vertretung insbesondere vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen.

Unsere Schwerpunkte

Öffentliches Baurecht (Baugenehmigungen & Nachbarschutz)
Prüfung von belastenden Bescheiden und Verwaltungsakten
Durchführung von Widerspruchsverfahren
Gewerbe- und Gaststättenrecht

Effektiver Rechtsschutz

Das Verwaltungsrecht ist geprägt von strengen Fristen und komplexen Verfahrensvorschriften. Wir prüfen für Sie die Rechtmäßigkeit des behördlichen Handelns. Oft lassen sich Konflikte bereits im Widerspruchsverfahren klären, bevor es zu einem langwierigen Prozess kommt.

Wir stehen Ihnen zur Seite, um behördliche Entscheidungen transparent zu machen und Ihre Interessen konsequent durchzusetzen.

Häufige Fragen im Verwaltungsrecht

Suchen Sie nach Stichworten (z.B. Lärm)

Wie wehre ich mich gegen einen ablehnenden Bescheid der Behörde?

Ein ablehnender Bescheid – etwa eine verweigerte Baugenehmigung oder ein abgelehnter Förderantrag – ist keine unumkehrbare Entscheidung. Wichtig ist jedoch schnelles Handeln, da strikte Fristen und Formvorschriften gelten. Sonst wird der Bescheid unanfechtbar, selbst wenn er fehlerhaft ist.

Regelmäßig muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eines Bescheids Widerspruch eingelegt werden. Führt das Widerspruchsverfahren nicht zur Klärung, ist im nächsten Schritt eine fristgerechte Klage erforderlich. In bestimmten Fällen gibt es dagegen kein Widerspruchsverfahren mehr und es muss direkt Klage eingereicht werden, wobei auch hier die fristgerechte Einlegung entscheidend ist (regelmäßig innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheids). Wir prüfen Ihren Bescheid auf Fehler und Schwachstellen, gehen für Sie form- und fristgerecht gegen den Bescheid vor und setzen Ihr Recht durch.

Was kann ich tun, wenn das Bauamt einen Baustopp verhängt hat?

Eine Baueinstellung erfolgt meist, wenn ohne Genehmigung oder abweichend von den genehmigten Plänen gebaut wird. Eine Nutzungsuntersagung ergeht, wenn ein Gebäude ohne hinreichende Genehmigung genutzt wird oder die Nutzung gegen sonstige Rechtsvorschriften verstößt (beispielsweise bei unzureichendem Brandschutz).

Wir prüfen für Sie die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahmen. Unter Umständen lässt sich durch ein schnelles gerichtliches Vorgehen oder durch Einholung einer nachträglichen Tekturgenehmigung (Änderungsgenehmigung) erreichen, dass die Arbeiten zeitnah fortgesetzt oder die Nutzung legalisiert werden kann. Wir zeigen Ihnen die rechtlichen Wege auf, um bei einer Einstellung der Bauarbeiten oder Nutzungsuntersagung schnell zu reagieren. Ziel ist es, teure Stillstandszeiten, Schadensersatzforderungen von Gewerken und drohende Bußgelder so gering wie möglich zu halten oder gänzlich abzuwenden.

Kann ich den Bau des Nachbarn verhindern, wenn dieser mich stört?

Ein Nachbar kann sich gegen eine Baugenehmigung wehren, wenn diese gegen „drittschützende Normen“ verstößt.

Das ist beispielsweise der Fall, wenn gesetzliche Abstandsflächen nicht eingehalten werden oder das Bauvorhaben das „Gebot der Rücksichtnahme“ verletzt (z. B. durch unzumutbaren Lärm oder eine erdrückende Wirkung). Wichtig ist, die Fristen zu beachten. Der Nachbar muss regelmäßig innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe gegen die Baugenehmigung vorgehen. Meist muss zusätzlich ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt werden, um den Baufortschritt bis zur endgültigen Klärung zu stoppen. Wir leiten fristgerecht alle notwendigen Schritte für Sie ein.

Wie machen wir als Kommune unsere Baugenehmigungen rechtssicher?

Um als Kommune Baugenehmigungen rechtssicher zu erteilen und das Risiko von Klagen oder Schadensersatzforderungen zu minimieren, kommt es auf eine sorgfältige Prüfung von formellem und materiellem Recht an. Wichtig sind insbesondere folgende Punkte:

  • Drittschützende Normen im Blick behalten: Viele erfolgreiche Nachbarklagen basieren auf der Verletzung von Vorschriften, die auch dem Schutz des Nachbarn dienen (z. B. Abstandsflächen, Brandschutz oder die Art der baulichen Nutzung). Diese Bereiche erfordern eine präzise Prüfung.
  • Das Gebot der Rücksichtnahme: Die Verletzung des Rücksichtnahmegebots (z.B. wegen Lärm oder erdrückender Wirkung) ist einer der häufigsten Streitpunkte. Kommunen müssen hier die betroffenen Interessen detailliert und nachvollziehbar gegeneinander abwägen.
  • Ermessensausübung und Begründung: Zwar können Ermessensfehler und fehlende Begründungen unter Umständen auch später noch geheilt bzw. ergänzt werden. Häufig ist es aber am besten, erst gar keine Angriffsfläche zu bieten und Fehlern von vornherein vorzubeugen. Insbesondere bei Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans muss die Begründung darlegen, dass die Abweichung zulässig ist und gerade auch die nachbarlichen Interessen hinreichend gewürdigt wurden.

Insbesondere bei politisch sensiblen Projekten, Großvorhaben im Außenbereich oder bei Anträgen mit erheblichem Konfliktpotenzial im Nachbarbereich ist die frühzeitige Einbindung von externem anwaltlichem Beistand dringend ratsam. Wir stehen der öffentlichen Hand gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Wie setzen wir als Kommune bauordnungsrechtliche Beseitigungsanordnungen und ortspolizeiliche Maßnahmen rechtssicher durch?

Kommunen stehen oft vor der Herausforderung, gegen illegale Bauten (Schwarzbauten) oder Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (z. B. baufällige Immobilien oder gefährliche Hunde) einschreiten zu müssen.

Damit Beseitigungsanordnungen oder ortspolizeiliche Verfügungen vor Gericht halten, müssen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt und die Ermessensentscheidungen präzise begründet sein. Bei sensiblen Vorhaben mit erheblichem Konfliktpotenzial lohnt sich die frühzeitige Einholung von externem anwaltlichem Rat. Wir beraten Kommunen von der rechtssicheren Gestaltung der Verwaltungsakte bis zur Durchsetzung von Maßnahmen und wehren unberechtigte Widersprüche oder Klagen ab, um das geltende Recht im Sinne des Gemeinwohls effektiv durchzusetzen.

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Ihr Recht. Präzise.
Auf den Punkt gebracht.