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Arbeitsrecht

Präzise Vertragsgestaltung und entschlossene Vertretung in Konfliktsituationen.

Wir vertreten Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Führungskräfte aus Albstadt und der Region in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Dabei übernehmen wir Ihre Vertretung insbesondere vor dem Arbeitsgericht Reutlingen.

Unsere Schwerpunkte

Kündigungsschutzverfahren und Abfindung
Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen
Beratung bei Abmahnung und Zeugnisstreitigkeiten
Kollektives Arbeitsrecht und Betriebsrat

Strategische Beratung

Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer von der Einstellung bis zur rechtssicheren Trennung.

Unser Ziel ist immer eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung, die Ihre berufliche oder unternehmerische Zukunft langfristig absichert.

Moderne Arbeitsmodelle

Die Veränderungen der Arbeitswelt bringen neue rechtliche Herausforderungen mit sich. Ob Homeoffice-Richtlinien oder Entgelttransparenz – wir gestalten Verträge, die Flexibilität ermöglichen und gleichzeitig Rechtssicherheit für beide Seiten garantieren.

Wir verhandeln für Sie

Ein gerichtliches Verfahren ist nicht immer der beste Weg. Oft lassen sich durch präzise vorbereitete Verhandlungen schnellere und diskretere Ergebnisse erzielen. Wir übernehmen für Sie die Verhandlungen und setzen Ihre Interessen durch.

Häufige Fragen im Arbeitsrecht

Suchen Sie nach Stichworten (z.B. Zeugnis)

Wann muss ich spätestens gegen eine Kündigung vorgehen?

Der Erhalt einer Kündigung setzt wichtige Fristen in Gang. Kontaktieren Sie uns umgehend. Zögern kann hier den Verlust aller Ansprüche bedeuten.

Gemäß § 4 KSchG haben Sie nach Zugang der schriftlichen Kündigung drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam – selbst wenn sie inhaltlich völlig unbegründet war.

Wichtig für Sie: Auch wenn Sie „nur“ eine Abfindung aushandeln wollen, ist die rechtzeitige Klageerhebung meist das einzige Druckmittel.

Habe ich einen Anspruch auf Abfindung?

Nur selten sieht das Gesetz einen Anspruch auf Abfindung vor. In Verhandlungen können aber häufig Abfindungen erzielt werden.

Als Faustformel gilt oft 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Je nach Prozessrisiko des Arbeitgebers und Verhandlungsgeschick können jedoch auch höhere Abfindungen erzielt werden. Häufig ist die Abfindung der „Preis“, den der Arbeitgeber zahlt, um einen unsicheren und teuren Kündigungsschutzprozess zu vermeiden.

Wir analysieren die Schwachstellen der Kündigung Ihres Arbeitgebers, um für Sie das wirtschaftlich beste Ergebnis herauszuholen.

Sollte ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Ein Aufhebungsvertrag bietet Flexibilität, kann aber wirtschaftlich nachteilig gestaltet sein und langfristig negative Folgen insbesondere für das Arbeitslosengeld haben.

Unterschreiben Sie nicht unter Zeitdruck. Lassen Sie sich zuerst anwaltlich beraten. Ein Aufhebungsvertrag kann eine zu geringe Abfindungshöhe enthalten und führt in der Regel zu einer Sperrzeit von 12 Wochen beim Arbeitslosengeld, da Sie an der Beendigung mitgewirkt haben.

Wir prüfen und gestalten Aufhebungsverträge so, dass diese vorteilhaft sind und Ihren wirtschaftlichen Interessen dienen.

Wie reagiere ich richtig auf eine unberechtigte Abmahnung?

Eine Abmahnung ist oft die Vorstufe zur verhaltensbedingten Kündigung. Schweigen wird häufig als Akzeptanz missverstanden.

Gegen eine unberechtigte Abmahnung gibt es mehrere Wege: eine Gegendarstellung zur Personalakte reichen oder die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen. Es kann auch sinnvoll sein, abzuwarten und die Unwirksamkeit der Abmahnung erst im späteren Kündigungsschutzprozess geltend zu machen.

Mein Zeugnis klingt freundlich – warum ist es tatsächlich nachteilig?

Hinter wohlwollenden Floskeln verbirgt sich oft Kritik. Ein schlechtes Zeugnis kann Ihre berufliche Zukunft gefährden.

Arbeitgeber sind gesetzlich zu einem wahren, klaren und wohlwollenden Zeugnis verpflichtet, das das Fortkommen nicht erschwert. Deshalb verschlüsseln Arbeitgeber negative Beurteilungen. Die Formulierungen „war stets bemüht", „begegnete Arbeitsanfall mit Ruhe und Gelassenheit", „war gesellig", „sicheres Auftreten gegenüber dem Vorgesetzten" und „wusste sich gut zu verkaufen" sind beispielsweise negativ. Auch das Fehlen von Dankes- und Bedauernsformeln am Ende ist ein Warnsignal für neue Arbeitgeber. Wir analysieren Ihr Zeugnis Wort für Wort und setzen Ihren Anspruch auf ein leistungsgerechtes, qualifiziertes Arbeitszeugnis durch – notfalls gerichtlich.

Arbeiter an Präzisionsmaschine
Ihr Recht. Präzise.
Auf den Punkt gebracht.