Ein Verkehrsunfall oder ein Bußgeldbescheid erfordert schnelles und präzises Handeln. In unserer Kanzlei in Albstadt setzen wir uns für Ihre Mobilität und Ihr Recht im Straßenverkehr ein – gegenüber Versicherern und Behörden.
Unsere Schwerpunkte
Entschlossene Interessenvertretung nach Verkehrsunfällen
Bei einem Verkehrsunfall gibt es eine Vielzahl möglicher Schadensposten. Die Haftpflichtversicherer sind tagtäglich mit der Abwicklung von Verkehrsunfallschäden beschäftigt und haben daher einen großen Informationsvorsprung. Eine anwaltliche Interessenvertretung stellt sicher, dass Ihre Rechte gewahrt und Ihre Schäden entschlossen durchgesetzt werden. Nach einem Verkehrsunfall übernehmen wir für Sie die gesamte Korrespondenz mit den beteiligten Versicherern und Behörden. Trifft Sie keine Schuld am Verkehrsunfall, erhalten Sie vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherer sämtliche Rechtsanwaltskosten erstattet. Auch darum kümmern wir uns dann.
Verteidigung gegen Bußgelder und Fahrverbote
Verkehrsverstöße werden oft mit hohen Bußgeldern oder Geldstrafen geahndet, die teilweise sogar Ihre berufliche Existenz gefährden können. Bei drohenden Punkten oder Fahrverboten prüfen wir die rechtliche Situation und setzen Ihre Rechte durch.
Viele Bescheide beruhen auf Formfehlern oder technischen Messmängeln. Wir fordern die Ermittlungsakte an und erarbeiten für Sie eine Verteidigungsstrategie, um Sanktionen zu reduzieren oder abzuwenden. Alleingänge sollten Sie vermeiden. Eigene Klärungsversuche führen oft zu Ergebnissen, die das Verfahren letztlich erschweren. Besonders wenn Ihre Mobilität oder sogar Ihre berufliche Existenz gefährdet ist, sollten Sie sich immer anwaltlich vertreten lassen.
Beratung nach dem Fahrzeugkauf
Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Gewährleistungsrechten nach dem Kauf eines Personenkraftwagens oder eines Nutzfahrzeugs wie beispielsweise eines Wohnmobils oder Baustellenfahrzeugs. Erweist sich Ihr neues Fahrzeug als mangelhaft, unterstützen wir Sie konsequent bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – sei es Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz.
Häufige Fragen im Verkehrsrecht
Was sollte ich nach einem Verkehrsunfall beachten?
Beachten Sie insbesondere die nachfolgenden Schritte, um Ihre rechtlichen Interessen bestmöglich durchzusetzen.
Was sollte ich nach einem Verkehrsunfall beachten?
Beachten Sie insbesondere die nachfolgenden Schritte, um Ihre rechtlichen Interessen bestmöglich durchzusetzen.
- Insbesondere bei Personenschäden, hohem Sachschaden oder Uneinigkeit über den Hergang sollten Sie immer die Polizei rufen. Das polizeiliche Protokoll dient als wichtiges Indiz bei der späteren Schadensregulierung.
- Erstellen Sie nach der Absicherung der Unfallstelle aussagekräftige Fotos von der Endstellung der Fahrzeuge, der Umgebung und den einzelnen Schäden. Fertigen Sie zudem eine Skizze des Unfallhergangs an und notieren Sie Namen sowie Anschriften von Zeugen. Eine gute Dokumentation ist sehr wichtig, zumal die Anspruchsdurchsetzung nach Verkehrsunfällen lange dauern kann.
- Unterschreiben Sie am Unfallort keine Dokumente, die ein Schuldeingeständnis enthalten. Äußern Sie sich insbesondere als (vermeintlicher) Unfallverursacher gegenüber der Polizei nur zu Ihren Personalien. Weitere Einlassungen sollten erst nach Rücksprache mit einem Anwalt erfolgen.
- Lassen Sie bei unbekannter gegnerischer Versicherung die Daten über den Zentralruf der Versicherer ermitteln, um die Schadensmeldung zeitnah in die Wege zu leiten.
- Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten Ihres Rechtsanwalts. Wir übernehmen für Sie die gesamte Korrespondenz und setzen uns dafür ein, dass alle Schadenspositionen wie beispielsweise Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und berufliche Einbußen vollständig reguliert werden.
Wann sollte bei Gericht ein Feststellungsantrag bezüglich künftiger Schäden gestellt werden?
Ein Feststellungsantrag sollte gestellt werden, wenn der Heilungsverlauf ungewiss ist und die Möglichkeit künftiger Spätfolgen aufgrund der Art der Verletzung nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
Wann sollte bei Gericht ein Feststellungsantrag bezüglich künftiger Schäden gestellt werden?
Ein Feststellungsantrag sollte gestellt werden, wenn der Heilungsverlauf ungewiss ist und die Möglichkeit künftiger Spätfolgen aufgrund der Art der Verletzung nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
Ansonsten besteht die Gefahr, dass Spätfolgen nicht gesondert neben einem Schmerzensgeldanspruch geltend gemacht werden können. Dies kann zu großen finanziellen Nachteilen führen. Hat der Feststellungsantrag Erfolg, verjähren Ansprüche aus den vom Feststellungsantrag umfassten Spätfolgen erst in 30 Jahren.
Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis?
Beide Sanktionen schränken Ihre Mobilität ein, haben jedoch rechtlich unterschiedliche Voraussetzungen und Konsequenzen für Ihre berufliche und private Zukunft.
Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis?
Beide Sanktionen schränken Ihre Mobilität ein, haben jedoch rechtlich unterschiedliche Voraussetzungen und Konsequenzen für Ihre berufliche und private Zukunft.
- Ein Fahrverbot ist vorübergehend und dauert zwischen einem und sechs Monaten. Ein Fahrverbot kann beispielsweise bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß oder erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung verhängt werden. Nach Ablauf der Frist erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch zurück. In bestimmten Härtefällen wie etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust lässt sich ein Fahrverbot durch anwaltliche Vertretung abwenden.
- Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist die weitaus schwerere Maßnahme. Diese Maßnahme wird beispielsweise bei Trunkenheitsfahrten ab 1,1 Promille oder bei Fahrerflucht verhängt. Die Fahrerlaubnis erlischt komplett. Es wird eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten verhängt. Erst danach können Betroffene die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen, oft verbunden mit strengen Auflagen wie einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).
Da ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis die Mobilität stark einschränkt, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.
Kann ein Verkäufer die Haftung für Mängel einseitig ausschließen?
Nein. Ein Haftungsausschluss muss in der Regel ausdrücklich von beiden Parteien vereinbart werden.
Kann ein Verkäufer die Haftung für Mängel einseitig ausschließen?
Nein. Ein Haftungsausschluss muss in der Regel ausdrücklich von beiden Parteien vereinbart werden.
Wenn ein Verkäufer beispielsweise erst nach Abschluss des Kaufvertrages einseitig erklärt, dass er keine Garantie gibt, reicht das nicht aus, um die Sachmängelhaftung wirksam auszuschließen.
Muss das Wort „Garantie“ im Vertrag stehen, damit eine Garantie gilt?
Nein. Zwar führt die Verwendung des Wortes „Garantie“ meist direkt dazu, dass der Verkäufer für den garantierten Zustand verantwortlich ist, aber die Haftung kann auch ohne diesen Begriff entstehen.
Muss das Wort „Garantie“ im Vertrag stehen, damit eine Garantie gilt?
Nein. Zwar führt die Verwendung des Wortes „Garantie“ meist direkt dazu, dass der Verkäufer für den garantierten Zustand verantwortlich ist, aber die Haftung kann auch ohne diesen Begriff entstehen.
Wenn ein Händler in einem Formular die Frage „unfallfrei“ bejaht, ist dies in der Regel als verbindliche Beschaffenheitsgarantie zu qualifizieren.
Was, wenn sich das Fahrzeug als Fehlkauf herausstellt?
Ein Mangel am Neu- oder Gebrauchtwagen muss nicht hingenommen werden. Das gesetzliche Gewährleistungsrecht bietet Ihnen starken Schutz, wenn das Fahrzeug nicht der vertraglichen Vereinbarung entspricht oder versteckte Mängel aufweist.
Was, wenn sich das Fahrzeug als Fehlkauf herausstellt?
Ein Mangel am Neu- oder Gebrauchtwagen muss nicht hingenommen werden. Das gesetzliche Gewährleistungsrecht bietet Ihnen starken Schutz, wenn das Fahrzeug nicht der vertraglichen Vereinbarung entspricht oder versteckte Mängel aufweist.
Stellt sich ein Fahrzeug nach dem Kauf als mangelhaft heraus, stehen Ihnen als Käufer verschiedene Rechte zu. Dabei ist entscheidend, ob der Verkäufer gewerblich oder privat handelte.
- Sie haben das Recht, eine Reparatur oder (beim Kauf eines Neuwagens) die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs zu verlangen. Dem Verkäufer muss hierfür in der Regel eine angemessene Frist gesetzt werden.
- Sie können bei erfolgloser Fristsetzung - diese muss allerdings wirksam sein, was in der Praxis häufig Probleme bereitet - auch vom Vertrag zurücktreten. Das Fahrzeug wird dann gegen Rückzahlung des Kaufpreises (abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer) an den Verkäufer zurückgegeben.
- Als Alternative können Sie den Kaufpreis reduzieren (Minderung), wenn Sie das Fahrzeug trotz des Mangels behalten möchten.
- Daneben können Sie auch sämtliche Schäden ersetzt verlangen, wie beispielsweise die Kosten der Fremdfinanzierung des Fahrzeugkaufs nach einer arglistigen Täuschung.
Wir prüfen Ihren Kaufvertrag sowie die Mängelberichte und setzen Ihre Ansprüche gegenüber dem Händler oder Privatverkäufer entschlossen durch, um den wirtschaftlichen Schaden eines „Fehlkaufs“ zu minimieren.
Welche Besonderheiten gelten für Wohnmobile im Verkehrsrecht?
Bei Wohnmobilen sind insbesondere bei der zulässigen Zuladung, den Führerscheinklassen und dem nächtlichen Parken Besonderheiten zu beachten.
Welche Besonderheiten gelten für Wohnmobile im Verkehrsrecht?
Bei Wohnmobilen sind insbesondere bei der zulässigen Zuladung, den Führerscheinklassen und dem nächtlichen Parken Besonderheiten zu beachten.
Wohnmobile nehmen aufgrund ihrer Bauart und ihres Gewichts eine Sonderstellung ein. Um rechtssicher unterwegs zu sein, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Prüfen Sie genau, ob Ihre Fahrerlaubnis das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils abdeckt. Viele Wohnmobile haben bereits ein Leergewicht nahe der 3,5-Tonnen-Grenze. Mit der herkömmlichen Führerscheinklasse B dürfen nur Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen geführt werden. Insbesondere vollintegrierte Wohnmobile überschreiten regelmäßig diese Gewichtsgrenze.
- Achten Sie auf die Zuladung, insbesondere auch beim Kauf von Zubehör. Eine Überladung führt nicht nur zu Bußgeldern und Punkten, sondern kann im Falle eines Unfalls auch zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
- Einmaliges Übernachten zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ ist in Deutschland meist erlaubt. Campingartiges Verhalten wie das Aufstellen eines Grills ist hingegen auf öffentlichem Grund untersagt (unerlaubte Sondernutzung). Oft stören sich auch Anwohner an abgestellten Wohnmobilen. Wohnmobile sind aber grundsätzlich wie Personenkraftwagen zu behandeln, d.h. das Parken ist grundsätzlich zulässig. Etwas anderes gilt hingegen für bloße Wohnanhänger ohne Zugfahrzeug. Diese dürfen nicht länger als zwei Wochen am selben Ort geparkt werden.
- Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen gelten andere Tempolimits als für PKW. So sind auf Landstraßen nur 80 km/h und auf Autobahnen nur 100 km/h erlaubt.
Wir beraten Sie umfassend bei Ordnungswidrigkeiten oder Haftungsfragen rund um Ihr Freizeitfahrzeug.