In unserer Kanzlei in Albstadt begleiten wir mittelständische Unternehmen bei allen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts.
Unsere Schwerpunkte
Vertragsgestaltung und Unternehmensentwicklung
Wir entwerfen, prüfen und verhandeln Gesellschaftsverträge und alle sonstigen Rechtstexte für Ihr Unternehmen, beispielsweise Lieferverträge oder AGB. Zudem beraten wir Sie bei der rechtssicheren Unternehmensentwicklung - von der Gründung und Rechtsformwahl über Abfindungsfragen bis hin zur Nachfolgeregelung.
Vertragsstreitigkeiten und Prozessführung
Im Falle von Streitigkeiten setzen wir Ihre Rechte und Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich entschlossen durch. Das gilt auch für hohe Streitwerte. Aus unserer vorangegangenen beruflichen Station in einer renommierten großen Stuttgarter Wirtschaftskanzlei bringen wir mehrjährige Erfahrung in der Durchsetzung und Abwehr von Forderungen in Millionenhöhe mit. Wir kennen die Strategien, um solche komplexen und belastenden Auseinandersetzungen mit einem wirtschaftlich sinnvollen Ergebnis zu beenden.
Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz
Wir sichern Ihre Marktposition und schützen Ihre geschäftlichen Leistungen vor unfairem Wettbewerb. Dazu beraten wir Sie umfassend bei der Durchsetzung von Ansprüchen wie Unterlassung und Schadensersatz.
Häufige Fragen im Handels- und Gesellschaftsrecht
Was zeichnet einen guten Gesellschaftsvertrag aus?
Ein guter Gesellschaftsvertrag ist die Grundlage für jedes erfolgreiche Unternehmen. Wählen Sie ein Standard-Muster, erhalten Sie nur das gesetzliche Mindestmaß an Regelungen. Ein guter Vertrag zeichnet sich aber dadurch aus, dass er auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Interessen zugeschnitten ist.
Was zeichnet einen guten Gesellschaftsvertrag aus?
Ein guter Gesellschaftsvertrag ist die Grundlage für jedes erfolgreiche Unternehmen. Wählen Sie ein Standard-Muster, erhalten Sie nur das gesetzliche Mindestmaß an Regelungen. Ein guter Vertrag zeichnet sich aber dadurch aus, dass er auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Interessen zugeschnitten ist.
Häufig verzichten Gesellschafter im Vertrauen auf ihr gutes Einvernehmen auf umfassende vertragliche Regelungen. Konflikte lassen sich jedoch nie völlig ausschließen – auch können sich die wirtschaftlichen oder persönlichen Rahmenbedingungen ändern. Ein vorausschauender und rechtssicherer Gesellschaftsvertrag wird genau für solche Krisenfälle erstellt. Insbesondere folgende Punkte sollten abgedeckt sein:
- Bei einer 50/50-Gesellschafterbeteiligung verhindert eine klare Eskalationsstrategie für Patt-Situationen den Stillstand des Unternehmens.
- Scheidet ein Gesellschafter aus, darf die Auszahlung seines Anteils nicht die Liquidität des Unternehmens aufzehren. Abfindungsregelungen sollten den Fortbestand des Unternehmens schützen.
- Ein guter Gesellschaftsvertrag enthält qualifizierte Nachfolgeklauseln. Dies stellt sicher, dass nur fachlich geeignete Erben in die Gesellschafterstellung nachrücken können.
- Sie sollten sich davor schützen, dass Gesellschaftsanteile plötzlich von Wettbewerbern oder familienfremden Dritten aufgekauft werden. Klare Zustimmungs- und Vorkaufsrechte halten den Gesellschafterkreis stabil.
- Ein guter Gesellschaftsvertrag regelt präzise, was ein Gesellschafter nebenher tun darf. Dies schützt das Unternehmen vor „Angriffen von innen“.
Ein maßgeschneiderter Gesellschaftsvertrag ist erforderlich, um Konfliktfälle und teure Gesellschafterstreitigkeiten zu vermeiden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung eines auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Gesellschaftsvertrages.
Können Sie mich als Geschäftsführer bei der Minimierung von Haftungsrisiken unterstützen?
Geschäftsführer tragen eine hohe persönliche Verantwortung und sehen sich großen Haftungsrisiken ausgesetzt. Eine rechtliche Beratung ist daher sinnvoll und notwendig, um Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen und abzuwenden.
Können Sie mich als Geschäftsführer bei der Minimierung von Haftungsrisiken unterstützen?
Geschäftsführer tragen eine hohe persönliche Verantwortung und sehen sich großen Haftungsrisiken ausgesetzt. Eine rechtliche Beratung ist daher sinnvoll und notwendig, um Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen und abzuwenden.
Wir unterstützen Sie gerne mit effektiven Absicherungsmechanismen. Dazu gehören insbesondere die Überprüfung und Überarbeitung von Geschäftsführeranstellungsverträgen (z.B. Einbau von Freistellungsklauseln und Haftungsbegrenzungen) sowie die Erstellung einer maßgeschneiderten Geschäftsordnung. Zudem vertreten wir Sie konsequent bei einer Inanspruchnahme durch die eigene Gesellschaft oder durch Dritte.
Was zeichnet gute AGB aus?
Allgemeine Geschäftsbedingungen sichern Ihre betrieblichen Abläufe durch Regelungen ab und verschaffen Ihnen im Streitfall oftmals entscheidende Vorteile. Standardmuster ohne Zuschnitt auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Interessen können dies nicht leisten. Veraltete AGB bergen das Risiko von unwirksamen Klauseln und Abmahnungen.
Was zeichnet gute AGB aus?
Allgemeine Geschäftsbedingungen sichern Ihre betrieblichen Abläufe durch Regelungen ab und verschaffen Ihnen im Streitfall oftmals entscheidende Vorteile. Standardmuster ohne Zuschnitt auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Interessen können dies nicht leisten. Veraltete AGB bergen das Risiko von unwirksamen Klauseln und Abmahnungen.
Gute AGB zeichnen sich insbesondere durch folgende Aspekte aus:
- Klare Zahlungsfristen und Lieferbedingungen minimieren Forderungsausfälle und helfen bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen und Rechte.
- Sie sollten Ihre Haftung, soweit wie möglich, begrenzen. Dabei müssen Sie allerdings auf die exakte Formulierung achten. Zu weit formulierte Haftungsbegrenzungen sind unwirksam.
- Ihre Warenlieferungen sollten Sie durch rechtliche Konstruktionen wie einen Eigentumsvorbehalt absichern, um sich vor Zahlungsausfall und Insolvenz des Kunden zu schützen. In der Praxis verhindern fehlende rechtliche Absicherungen oftmals die effektive Anspruchsdurchsetzung.
- Achten Sie bei der Formulierung der AGB darauf, ob Sie diese auch gegenüber Verbrauchern oder nur gegenüber Unternehmen verwenden wollen. Wenn Sie Verbraucher einbeziehen wollen oder müssen, sind die rechtlichen Anforderungen grundsätzlich höher oder anders und Sie müssen die AGB entsprechend anders formulieren. Andererseits sind gegenüber Unternehmen branchentypische Besonderheiten zu beachten.
- Kritische Regelungen sollten Sie, so weit wie möglich, inhaltlich und optisch sinnvoll abschichten, d.h. in verschiedene Abschnitte oder mehrere Sätze aufteilen. Ist ein Teil unwirksam, wird dieser dann gestrichen, während die anderen Teile bei geschickter Aufteilung unberührt bleiben können. Oftmals wird dies nicht beachtet, sodass Unwirksamkeitsrisiken unnötig hoch sind.
- Verkaufen Sie Waren über das Internet, sollten Sie darauf zugeschnittene AGB verwenden, da es zahlreiche Besonderheiten gibt. Auch hier müssen Sie wieder die Entscheidung treffen, ob Sie auch mit Verbrauchern oder nur mit Unternehmern Geschäfte machen wollen. Gegenüber Verbrauchern sind eine Vielzahl von Regelungen zu beachten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung von individuell zugeschnittenen AGB für Ihr Unternehmen.
Warum brauchen wir eine Geschäftsordnung für unser Unternehmen?
Die Geschäftsordnung regelt und koordiniert die interne Zusammenarbeit der Geschäftsführung. Eine gute Aufgabenaufteilung ist wichtig, um die Geschäfte effizient zu führen und Konflikte und Unklarheiten innerhalb der Geschäftsführung zu vermeiden.
Warum brauchen wir eine Geschäftsordnung für unser Unternehmen?
Die Geschäftsordnung regelt und koordiniert die interne Zusammenarbeit der Geschäftsführung. Eine gute Aufgabenaufteilung ist wichtig, um die Geschäfte effizient zu führen und Konflikte und Unklarheiten innerhalb der Geschäftsführung zu vermeiden.
Eine Geschäftsordnung sollte insbesondere folgende Punkte regeln: Aufgaben- und Ressortaufteilungen, den Ablauf von Sitzungen der Geschäftsführer, Beschlussquoren und Beschlussfähigkeit, zustimmungsbedürftige Geschäfte, Zeichnungsberechtigungen und Berichts- und Dokumentationspflichten.
Was sollten Sie bei einer Einladung zur Gesellschafterversammlung beachten?
Die Einladung zur Gesellschafterversammlung unterliegt strengen Anforderungen. Form- und Fristfehler machen Beschlüsse angreifbar und können letztlich zu deren Unwirksamkeit führen.
Was sollten Sie bei einer Einladung zur Gesellschafterversammlung beachten?
Die Einladung zur Gesellschafterversammlung unterliegt strengen Anforderungen. Form- und Fristfehler machen Beschlüsse angreifbar und können letztlich zu deren Unwirksamkeit führen.
Die Einladung muss daher insbesondere durch den Richtigen (z.B. bei einer GmbH grundsätzlich durch die Geschäftsführer) erfolgen. Oft müssen lange Ladungsfristen beachtet werden, wobei der Tag des Zugangs der Einladung und der Tag der Versammlung nicht mitzählen. Teilweise sehen Gesellschafterverträge auch die Ladung per Einschreiben, also in einer ganz bestimmten Form, vor. Zudem muss die Einladung den Ort, das Datum und die Uhrzeit der Gesellschafterversammlung klar bezeichnen und eine vollständige Tagesordnung enthalten, welche die Beschlussgegenstände klar benennt und den Eingeladenen eine Vorbereitung ermöglicht. Insbesondere die Erstellung der Tagesordnung bedarf daher sorgfältiger Vorbereitung. Ferner muss die Einladung nach der Rechtsprechung grundsätzlich eigenhändig unterschrieben sein. Bei umfangreichen oder schwierigen Themen sollten der Einladung erläuternde Unterlagen beigefügt werden.